EUDR · Aktueller Stand

EUDR-Verschiebung: geltende Fristen und aktuelle News

Es gibt keine neue Verschiebung. Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Stand: 23. September 2026

Diese Fristen gelten weiterhin

30. Dez. 2026
Große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fallen.
30. Juni 2027
Kleinst- und Kleinunternehmen.
30. Dez. 2027
Neu aufgenommene Erzeugnisse: löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen.

Der Stichtag bleibt unverändert: Die Fläche, von der das Erzeugnis stammt, darf nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet worden sein.

Erneute EUDR-Verschiebung?

Derzeit liegt kein Vorschlag für eine erneute Verschiebung vor.

In ihrer Überprüfung vom 4. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die Termine beibehalten und festgestellt, dass es nicht angebracht ist, weitere Änderungen am Wortlaut der Verordnung vorzuschlagen, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Sie hat sich für andere Wege der Vereinfachung entschieden: neue Leitlinien und FAQ, Verbesserungen am Informationssystem sowie zwei öffentliche Verzeichnisse – eines mit den einschlägigen Rechtsvorschriften jedes Erzeugerlandes und eines mit Zertifizierungssystemen –, die sie vor Dezember 2026 bereitstellen will.

Der einzige laufende Vorschlag stammt vom September 2026: Französisch-Guayana soll aus dem Geltungsbereich der Verordnung fallen. Für aus Peru importierten Kaffee oder Kakao ändert das nichts. Die nächste allgemeine Überprüfung ist bis zum 30. Juni 2030 vorgesehen.

Chronologie: von 2023 bis heute

  1. 29. Juni 2023Die Verordnung (EU) 2023/1115 tritt in Kraft. Sie sollte ab dem 30. Dezember 2024 gelten.
  2. 19. Dez. 2024Erste Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2024/3234: um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2026.
  3. 22. Mai 2025Die Kommission stuft die Länder nach Risiko ein. Peru gilt als Land mit normalem Risiko; nur vier Länder sind mit hohem Risiko eingestuft.
  4. 19. Dez. 2025Zweite Verschiebung und Vereinfachung durch die Verordnung (EU) 2025/2650: 30. Dezember 2026 und 30. Juni 2027.
  5. 4. Mai 2026Überprüfung der Vereinfachung durch die Kommission: Sie behält die Termine bei, schlägt keine Änderung der Verordnung vor und kündigt Verbesserungen am Informationssystem (TRACES) an.
  6. Juni 2026Das EU-Informationssystem (TRACES) wird wieder geöffnet – mit einer Test- und einer Produktionsumgebung.
  7. 13. Juli 2026Die Kommission erlässt die neue Liste der Erzeugnisse und die neuen Regeln für das Informationssystem.
  8. 17. Juli 2026Die neuen Regeln für das Informationssystem treten in Kraft (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565): Zusammenfassung von Sorgfaltserklärungen, vereinfachte Erklärung und Notfall-Referenznummern.
  9. 10. Sept. 2026Vorschlag, Französisch-Guayana aus der Verordnung auszunehmen; er liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
  10. 18. Sept. 2026Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 mit der neuen Liste der Erzeugnisse tritt in Kraft.
  11. 15. Okt. 2026Jede Sorgfaltserklärung wird fortan der zuständigen Behörde des Landes zugewiesen, in dem der Marktteilnehmer niedergelassen ist: Damit gilt auch der letzte Teil der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565.
  12. 30. Dez. 2026Geltungsbeginn für große und mittlere Unternehmen.
  13. 30. Juni 2027Geltungsbeginn für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  14. 30. Dez. 2027Geltungsbeginn für neu aufgenommene Erzeugnisse wie löslichen Kaffee.
  15. 30. Juni 2030Nächste allgemeine Überprüfung der Verordnung.

Goldene Punkte zeigen, was kommt.

Was die Vereinfachung geändert hat

  1. Wer einreicht: Nur der Marktteilnehmer, der das Erzeugnis erstmals in der EU in Verkehr bringt, reicht die Sorgfaltserklärung ein. Wer es danach kauft und weiterverkauft, reicht keine mehr ein; wer kein KMU ist, registriert sich im Informationssystem, und der Erste in der Kette bewahrt die Referenznummer der Erklärung auf.
  2. Kleine Erzeuger: Kleinst- und Kleinprimärerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko übermitteln einmalig eine vereinfachte Erklärung.
  3. Liste der Erzeugnisse: Seit dem 18. September 2026 sind Leder, die meisten runderneuerten Reifen sowie einige Kautschukwaren und Fahrzeugsitze nicht mehr erfasst. Neu erfasst sind löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate wie Seifen und gefrorene Rinderzungen; für sie gelten die Pflichten ab dem 30. Dezember 2027.
  4. Kosten: Nach Schätzung der Kommission senken diese Maßnahmen die jährlichen Compliance-Kosten um rund 75 %, von 8,1 Mrd. EUR auf 2,0 Mrd. EUR.

Was das für Kaffee und Kakao aus Peru bedeutet

Peru ist ein Land mit normalem Risiko. Als Marktteilnehmer erfüllen Sie die volle Sorgfaltspflicht und benötigen die Geolokalisierung jeder Parzelle; die vereinfachte Erklärung gilt nicht für peruanische Erzeuger.

Kaffee und Kakao, die ab dem 30. Dezember 2026 in die EU gelangen, müssen die Anforderungen bereits erfüllen – und diese Käufe werden jetzt verhandelt. Deshalb verlangen Einkäufer die Daten schon heute von ihren Lieferanten.

Was jetzt zu tun ist

  1. Fordern Sie bei Ihren Lieferanten in Peru die Daten jeder Parzelle an: bis 4 Hektar einen GPS-Punkt, darüber das vollständige Polygon.
  2. Prüfen Sie, ob eine Parzelle nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde.
  3. Stellen Sie pro Sendung ein Datenpaket mit dem GeoJSON für Ihre Sorgfaltserklärung in TRACES zusammen.

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Mehr dazu im Leitfaden: EUDR und Kaffee aus Peru.

Offizielle Quellen

Verordnung (EU) 2023/1115 (EUR-Lex) Verordnung (EU) 2024/3234: erste Verschiebung (EUR-Lex) Verordnung (EU) 2025/2650: zweite Verschiebung und Vereinfachung (EUR-Lex) Bericht der Kommission vom 4. Mai 2026: Überprüfung der Vereinfachung (PDF) Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: Risikoeinstufung der Länder (EUR-Lex) Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102: neue Liste der Erzeugnisse (EUR-Lex) Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565: Informationssystem (EUR-Lex) Vorschlag COM(2026) 661 zu Französisch-Guayana (Rat der EU) Europäische Kommission: offizielle Seite zur Verordnung

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