Die Grundlagen
Was ist die EUDR?
Es ist die EU-Entwaldungsverordnung, die Verordnung (EU) 2023/1115. Sie schreibt vor, dass Kaffee, Kakao, Ölpalme, Soja, Kautschuk, Holz, Rinder und die in ihrem Anhang I aufgeführten Folgeerzeugnisse nur dann in der Europäischen Union verkauft oder aus ihr ausgeführt werden dürfen, wenn sie nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen, legal erzeugt wurden und durch eine Sorgfaltserklärung gedeckt sind.
Ab wann gilt sie?
Ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen, gemäß der Verordnung (EU) 2025/2650. Für die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 aufgenommenen Erzeugnisse, etwa löslichen Kaffee, gelten die Pflichten ab dem 30. Dezember 2027.
Erneute EUDR-Verschiebung?
Stand September 2026 liegt kein entsprechender Vorschlag vor: Die von der Europäischen Kommission am 4. Mai 2026 vorgelegte Überprüfung hat die Termine beibehalten und keine Änderung der Verordnung vorgeschlagen. Wir verfolgen das Thema in unserer Chronologie der Verschiebungen.
Welche Erzeugnisse erfasst sie?
Sieben Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse, die in Anhang I aufgeführt sind, jeweils mit ihrem HS-Code: zum Beispiel Kaffee (0901), Kakaobohnen (1801) oder Schokolade (1806). Steht ein Erzeugnis nicht in Anhang I, gilt die EUDR dafür nicht. Die vollständige Liste finden Sie im EUDR-Anhang I.
Entwaldung und Parzellen
Was bedeutet „entwaldungsfrei“?
Dass der Rohstoff auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Entwaldung ist im Sinne der Verordnung die Umwandlung von Wald in landwirtschaftlich genutzte Flächen. War die Parzelle zu diesem Stichtag bereits landwirtschaftlich genutzt, liegt keine Entwaldung vor, auch wenn dort heute Schattenbäume stehen: Agroforstsysteme gelten als landwirtschaftliche Plantagen, nicht als Wald.
Reicht ein GPS-Punkt, oder ist ein Polygon nötig?
Bei Parzellen bis 4 Hektar genügt ein Punkt mit mindestens sechs Dezimalstellen. Ist die Parzelle größer als 4 Hektar, ist ein Polygon mit dem vollständigen Umriss erforderlich. Die Koordinaten werden im GeoJSON-Format in das EU-System hochgeladen.
Darf man Kaffee oder Kakao aus mehreren Parzellen mischen?
Ja, sofern die Erklärung die Geolokalisierung aller Parzellen enthält, von denen das Erzeugnis stammt. Nicht erlaubt ist die Vermischung mit Ware unbekannter Herkunft: Die Europäische Kommission stellt klar, dass eine Massenbilanz nicht zulässig ist. Erfüllt eine Parzelle die Anforderungen nicht, muss ihre Ernte von der Sendung ausgeschlossen werden.
Wer macht was
Wer ist verpflichtet: der Erzeuger oder der Importeur?
Die rechtliche Pflicht trifft den Marktteilnehmer, der das Erzeugnis erstmals in der EU in Verkehr bringt, in der Regel den Importeur: Er reicht die Sorgfaltserklärung ein und ist gegenüber seiner Behörde verantwortlich. Die Verordnung legt Erzeugern außerhalb der EU keine direkten Pflichten auf, doch ohne ihre Daten kann der Importeur keine Erklärung einreichen.
Welche Daten muss die Kooperative oder der Exporteur liefern?
Die Geolokalisierung jeder Parzelle, das Datum oder den Zeitraum der Ernte, welche Parzellen mit welchen Mengen in jede Sendung eingehen, Nachweise, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattfand, und die nach peruanischem Recht erforderlichen Legalitätsnachweise, etwa zu Landnutzungsrechten.
Wo wird die Erklärung eingereicht?
Im EUDR-Informationssystem, das in TRACES, der Plattform der Europäischen Kommission, läuft. Der Marktteilnehmer meldet sich mit EU Login an und registriert sich mit seinen Unternehmensdaten und seiner EORI-Nummer. Schritt für Schritt erklärt: die EUDR-Sorgfaltserklärung (DDS) in TRACES.
Und der Schokoladenhersteller oder Röster, der in Europa einkauft?
Stellt er Erzeugnisse aus Rohstoffen her, für die bereits eine Sorgfaltserklärung vorliegt, oder verkauft er sie, ist er ein nachgelagerter Marktteilnehmer und reicht seit der Reform vom Dezember 2025 keine weitere Erklärung ein. Er bewahrt Angaben zu seinen Lieferanten und Abnehmern auf und registriert sich, sofern er kein KMU ist, im Informationssystem.
Risiko, Zertifizierung und Sanktionen
Was bedeutet „normales Risiko“ für Peru?
In der Einstufung der Europäischen Kommission (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093) gilt Peru als Land mit normalem Risiko. Das bedeutet die volle Sorgfaltspflicht: Informationen sammeln, das Risiko bewerten und es mindern, wenn es nicht vernachlässigbar ist. Die Behörden müssen jedes Jahr mindestens 3 % der Marktteilnehmer kontrollieren, die Erzeugnisse aus Ländern mit normalem Risiko in Verkehr bringen. Die vereinfachte Erklärung gibt es nur für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko.
Genügt eine Zertifizierung (Bio, fairer Handel oder andere) für die EUDR?
Nein. Informationen aus Zertifizierungssystemen und anderen von Dritten überprüften Systemen können in die Risikobewertung einfließen, ersetzen aber nicht die Sorgfaltspflicht des Marktteilnehmers. Die Geolokalisierung jeder Parzelle bleibt Pflicht.
Welche Sanktionen drohen?
Jeder Mitgliedstaat legt sie fest, sie müssen aber umfassen: Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des jährlichen EU-Umsatzes des Unternehmens, die Einziehung der Erzeugnisse und der damit erzielten Einnahmen, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und öffentlicher Finanzierung für bis zu 12 Monate sowie bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein vorübergehendes Verkaufs- oder Ausfuhrverbot für diese Erzeugnisse.
Wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden?
Fünf Jahre. So lange bewahrt der Marktteilnehmer die Informationen und Nachweise zu jedem Erzeugnis sowie die Aufzeichnungen über seine Erklärungen auf und muss sie der Behörde auf Verlangen vorlegen.
Wie Origen hilft
Origen erfasst jede Parzelle per Smartphone, auch ohne Empfang, gleicht sie mit vier offenen Satellitenquellen ab und liefert pro Sendung ein GeoJSON, das sich direkt in TRACES hochladen lässt, zusammen mit dem Nachweisdossier. Sie übernehmen es unverändert in Ihre Sorgfaltserklärung.
Offizielle Quellen
Verordnung (EU) 2023/1115 (EUR-Lex) Verordnung (EU) 2025/2650: zweite Verschiebung und Vereinfachung (EUR-Lex) Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102: neue Liste der Erzeugnisse (EUR-Lex) Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: Risikoeinstufung der Länder (EUR-Lex) FAQ der Europäischen Kommission zur EUDR, Version 5 (April 2026, PDF) Europäische Kommission: offizielle Seite zur VerordnungInformative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Die Regeln der EUDR haben sich mehrfach geändert; prüfen Sie vor Entscheidungen die offiziellen Quellen.