EUDR · Kakao

EUDR und Kakao aus Peru: was sie verlangt und was Ihr Lieferant liefern muss.

Ab dem 30. Dezember 2026 muss Kakao für den EU-Markt – ob als Bohnen oder als Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver oder Schokolade – bis zu seiner Parzelle rückverfolgbar sein und nachweislich nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammen. Das brauchen Sie von Ihren Lieferanten in Peru.

Was die Verordnung für Kakao verlangt

Die Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als EUDR, erfasst Kakao von Anfang an, zusammen mit seinen Erzeugnissen: Bohnen (Code 1801), Schalen (1802), Kakaomasse (1803), Kakaobutter (1804), Kakaopulver (1805) und Schokolade (1806). Wer sie in der EU in Verkehr bringt, muss drei Dinge nachweisen:

  1. Entwaldungsfrei: Der Kakao stammt nicht von Flächen, die nach dem Stichtag entwaldet wurden – dem 31. Dezember 2020.
  2. Legalität: Der Kakao wurde im Einklang mit peruanischem Recht erzeugt (Landnutzungsrechte, Umwelt, Arbeit).
  3. Geolokalisierung: die Koordinaten jeder Parzelle, von der der Kakao stammt.

Alle Erzeugnisse mit ihren Codes finden Sie im EUDR-Anhang I.

Die Termine

30. Dez. 2026
Gilt für große und mittlere Marktteilnehmer.
30. Juni 2027
Gilt für Kleinst- und kleine Unternehmen.

Die Überprüfung vom Mai 2026 hat die Verfahren vereinfacht, die Termine aber beibehalten. In der Praxis brauchen Sie die Daten früher, um Ihre Erklärung vorzubereiten: Kakao, der 2027 in Europa ankommt, wird schon jetzt unter dieser Bedingung eingekauft.

Erneut verschoben? Lesen Sie die EUDR-Chronologie und aktuelle News.

Punkt oder Polygon: So wird jede Parzelle erfasst

Bis 4 Hektar: Ein einzelner GPS-Punkt innerhalb der Parzelle genügt.
Über 4 Hektar: Ein Polygon ist erforderlich, also der vollständige Umriss der Parzelle.

Die Koordinaten werden als GeoJSON geliefert – das Format, das das EU-Informationssystem akzeptiert.

Kakao im Schattenanbau: wenn die Karte eine Kakaopflanzung für Wald hält

Wächst der Kakao unter Schattenbäumen in einem Agroforstsystem, ist das im Sinne der EUDR kein Wald: Die Verordnung zählt Agroforstsysteme zu den landwirtschaftlichen Plantagen und nimmt sie von der Definition des Begriffs „Wald“ aus.

Das Problem: Auf einem Satellitenbild kann eine beschattete Kakaopflanzung wie Wald aussehen. Die Waldkarte 2020 der EU weist selbst darauf hin, dass sie weder verpflichtend noch rechtsverbindlich ist. Und eine Studie des Thünen-Instituts (2025) hat 600 Kaffeeparzellen mit 1 bis 5 Hektar in Mexiko untersucht: Laut den Karten erfüllten drei von vier die Anforderungen nicht, obwohl viele seit Jahrzehnten bewirtschaftet wurden. Deshalb sollten Ihre Lieferanten für jede Parzelle Nachweise aufbewahren, dass sie schon vor 2021 landwirtschaftlich genutzt wurde: Fotos, Unterlagen der Kooperative und historische Satellitenbilder.

Wer macht was

  1. Erzeuger und Kooperative erfassen die Parzellen und archivieren die Nachweise je Parzelle.
  2. Der Exporteur bündelt diese Daten pro Sendung und übergibt sie dem Käufer.
  3. Der EU-Marktteilnehmer, in der Regel der Importeur, reicht die Sorgfaltserklärung in TRACES ein und ist gegenüber seiner zuständigen Behörde rechtlich verantwortlich.
  4. Der Schokoladenhersteller in Europa, der Kakao verwendet, für den bereits eine Sorgfaltserklärung vorliegt, reicht keine weitere ein: Er bewahrt die Referenznummer der Erklärung des Importeurs auf.
Peru ist auf der Liste der Europäischen Kommission (Mai 2025) als Land mit normalem Risiko eingestuft. Das bedeutet die volle Sorgfaltspflicht: Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle, Legalität und Risikobewertung. Die vereinfachte Regelung für Länder mit geringem Risiko gilt nicht.

Schritt für Schritt erklärt: die EUDR-Sorgfaltserklärung (DDS) in TRACES.

Das eigentliche Problem: Sammelstellen bündeln Kakao von Dutzenden Erzeugern

Eine Kakaocharge stammt fast nie von einer einzigen Parzelle: In der Sammelstelle werden die Bohnen vieler Erzeuger zusammengeführt, um sie zu fermentieren und zu trocknen. Erfüllt eine einzige Parzelle die Anforderungen nicht, darf dieser Kakao nicht mit konformem Kakao vermischt werden, und die Europäische Kommission akzeptiert keine Massenbilanz mit Kakao unbekannter Herkunft. Deshalb sollte jede Parzelle geprüft werden, bevor die Sendung zusammengestellt wird – nicht erst, wenn Sie schon nach den Daten fragen.

Wie Origen das löst

Der Techniker der Kooperative erfasst jede Parzelle mit dem Smartphone, auch ohne Empfang. Origen gleicht sie mit vier offenen Satellitenquellen ab – darunter der EU-eigenen Waldreferenzkarte 2020 – und erstellt ein Dossier pro Sendung mit TRACES-kompatiblem GeoJSON. Ist eine Parzelle auffällig, zeigt Origen Ihnen, welche, damit sie ausgeschlossen oder belegt werden kann.

Origen zertifiziert nicht, sondern liefert überprüfbare Nachweise für Ihre Sorgfaltserklärung.

Mit Origen starten

Quellen

Verordnung (EU) 2023/1115 (EUR-Lex) Verordnung (EU) 2025/2650: zweite Verschiebung und Vereinfachung (EUR-Lex) FAQ der Europäischen Kommission zur EUDR, Version 5 (April 2026, PDF) Waldkarte 2020 der EU (JRC GFC2020, Version 3): Beschreibung des Datensatzes Mongabay: Lücken in den globalen Karten für die EUDR (Dezember 2025) Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: Risikoeinstufung der Länder (EUR-Lex) Die EUDR erklärt (Origen)

Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Die Regeln der EUDR haben sich mehrfach geändert; prüfen Sie vor Entscheidungen die offiziellen Quellen.