EUDR · Checkliste für Lieferanten

EUDR-Checkliste für Lieferanten: was Sie Ihre Lieferanten fragen sollten, Punkt für Punkt

Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Sie als Importeur von Kaffee oder Kakao für jede Sendung die Informationen sammeln, die Artikel 9 der Verordnung verlangt. Fast alle stammen von Ihren Lieferanten im Ursprungsland. Hier finden Sie die vollständige Liste und eine Vorlage, um sie zu ordnen.

Stand: 10. Oktober 2026
Für jede Sendung brauchen Sie: welches Erzeugnis und wie viel, aus welchem Land, die Geolokalisierung aller Parzellen mit den Erntedaten, wer es Ihnen verkauft hat und an wen Sie es verkaufen, sowie Nachweise, dass nach 2020 keine Entwaldung stattfand und dass es nach den Gesetzen des Landes erzeugt wurde.

Die Liste nach Artikel 9

  1. Erzeugnis: Beschreibung, Handelsname und Art, zum Beispiel Arabica-Rohkaffee oder fermentierte, getrocknete Kakaobohnen.
  2. Menge: in Kilogramm Eigenmasse.
  3. Erzeugerland: und gegebenenfalls die Region.
  4. Geolokalisierung aller Parzellen: ein Punkt bis 4 Hektar und darüber ein Polygon, mit mindestens 6 Dezimalstellen, dazu das Datum oder der Zeitraum der Ernte.
  5. Wer es verkauft hat: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmens oder der Person, das bzw. die das Erzeugnis liefert.
  6. An wen es verkauft wird: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Abnehmers.
  7. Entwaldungsfrei: angemessen schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass die Parzellen nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.
  8. Legalität: angemessen schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass es nach den Gesetzen des Landes erzeugt wurde, einschließlich des Rechts zur Nutzung der Fläche.

Was als „Legalität“ gilt

Die Verordnung legt fest, welche Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes auf der Parzelle einzuhalten sind:

  1. Landnutzungsrechte.
  2. Umweltschutz.
  3. Forstbezogene Vorschriften, wenn Holz geerntet wird.
  4. Rechte Dritter.
  5. Arbeitnehmerrechte.
  6. Völkerrechtlich geschützte Menschenrechte.
  7. Freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung.
  8. Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften.

In der Praxis verlangen Käufer als Erstes für jede Parzelle einen Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht an der Fläche.

Wie Sie es bewerten

Mit diesen Daten bewerten Sie das Risiko. Dabei berücksichtigen Sie unter anderem die Einstufung des Landes, ob es in dem Gebiet Wald oder indigene Völker gibt, wie verlässlich die Informationen sind und wie komplex die Lieferkette ist, einschließlich des Risikos, dass Erzeugnisse unbekannter Herkunft beigemischt werden. Peru hat ein normales Risiko, daher ist die Bewertung vollständig durchzuführen.

Außerdem müssen Sie all diese Unterlagen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Fordert die Behörde sie an, müssen Sie wieder auf Ihren Lieferanten zurückgreifen.

Eine Vorlage, um die Parzellendaten Ihrer Lieferanten zu ordnen

Laden Sie die Vorlage herunter, lassen Sie sie von Ihren Lieferanten mit einer Zeile pro Parzelle ausfüllen und wandeln Sie sie in GeoJSON um. Die Spalten verwenden die Namen, die das EU-System versteht.

Vorlage herunterladen (CSV)

Bevor das GeoJSON in TRACES geht, prüfen Sie es kostenlos mit dem EUDR-GeoJSON-Validator.

Wie Origen hilft

Origen erfasst jede Parzelle im Ursprungsland per Smartphone, auch ohne Empfang, gleicht sie mit vier offenen Satellitenquellen ab, trennt markierte Parzellen ab und liefert für jede Sendung das Nachweis-Dossier mit dem TRACES-kompatiblen GeoJSON.

Feld-App testen

So reichen Sie Ihre Erklärung ein: die EUDR-Sorgfaltserklärung (DDS) in TRACES.

Häufige Fragen

Muss der Lieferant all das liefern, obwohl er die Erklärung nicht einreicht?

Ja. Der Lieferant reicht die Erklärung nicht ein, aber ohne die Geolokalisierung seiner Parzellen und die Herkunftsnachweise können Sie Ihre nicht einreichen.

Reicht ein Nachhaltigkeitszertifikat?

Nein. Zertifizierungen helfen beim Sammeln von Informationen, ersetzen aber weder die Sorgfaltspflicht des Marktteilnehmers noch die Geolokalisierung jeder Parzelle.

Wie lange müssen diese Daten aufbewahrt werden?

Der Marktteilnehmer muss die Unterlagen zu seiner Sorgfaltspflicht mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.

Was ist, wenn es für eine Parzelle keine Landrechtsdokumente gibt?

Das ist ein Risiko, das Sie bewerten und mindern müssen. Am besten lassen Sie diese Parzelle aus der Sendung heraus, bis die Unterlagen vorliegen.

Offizielle Quellen

Verordnung (EU) 2023/1115: Artikel 2, 9, 10 und 12 (EUR-Lex) Verordnung (EU) 2025/2650: die Änderungen von 2025 (EUR-Lex) Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: Risikoeinstufung der Länder (EUR-Lex)

Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor Entscheidungen immer die offiziellen Quellen.